
FAQ
Selbstverständlich erhalten Sie bei uns eine Gewährleistung von 24 Monaten – diese beinhaltet eine Mängelhaftung auf das Gehäuse, die gesamte Elektrik sowie Fenster und Türen.
Grundsätzlich sind unsere Smart Cubes auf 40 bis 50 Jahre Lebenszeit (Gehäuse/Konstruktion) ausgelegt. Ausgenommen sind Schäden durch Umweltkatastrophen oder mutwillige Sachbeschädigungen.
Findet Ihre Arbeit zu mindestens 50 Prozent von Zuhause/Gartenhaus statt, so können Sie vom Kaufpreis des Gartenhauses jährlich und bis zu 16 Jahre lang 6,25 Prozent abschreiben lassen. Denn ein Gartenhaus verliert an Wert und wird so als bewegliches Wirtschaftsgut angesehen. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, bekommen Sie die Mehrwertsteuer als Vorsteuer zurückerstattet. Für eine persönliche Auskunft sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Sie müssen grundsätzlich für Ihren Smart Cube kein separates Fundament vorbereiten. Ein verdichteter Boden (u. a. Platten, Kies etc.) reicht vollkommen aus.
Alle Smart Cubes sind grundsätzlich mobil. Die Pura-Serie wird vom Werk mit Rollen ausgestattet, somit kann der Cube beliebig bewegt werden. Die Novum-Serie kann ebenfalls im zusammengebauten Zustand verschoben werden.
Ihr Smart Cube wird über einen CEE Stecker (230 Volt/16 A – auch als Wohnmobilstecker bezeichnet) an das heimische Stromnetz angeschlossen. Es ist kein Starkstromanschluss notwendig.
Ihr Smart Cube verfügt bereits über eine smarte App-gesteuerte Infrarotheizung. Ein mobiles Klimagerät kann ebenfalls grundsätzlich aufgestellt werden.
Ihr Smart Cube ist schallisoliert (< 45 DB).
Ihr Smart Cube verfügt über eine elektrische Belüftung (eingebauter Ventilator) und ein seitliches Fenster (Pura-Serie).
Alle Smart Cubes sind auf hohe Schneelast ausgelegt (350 bis 450 kg/qm).
Ihr Smart Cube wird von uns bereits vormontiert bis zu Bordsteinkante geliefert (kostenlos). Sollten Sie noch weitere Hilfe benötigen, so zögern Sie nicht uns anzusprechen.
Die deutsche Bauverordnung lässt leider keine allgemeine Aussage zu, da sich die Regularien zum einen von Bundesland zu Bundesland unterscheidet oder gar von Kommune zu Kommune. Grundsätzlich lässt sich allerdings folgende Aussagen treffen:
Ein Bau eines Gartenhauses ist genehmigungsfrei, sofern dieses nicht als Aufenthaltsraum (ohne folgende Ausstattung: Küchzeile mit Kochmöglichkeit, Kaminoffen oder eine andere fest(!) installierte Heizung, Toilette/Dusche, Bett) genutzt wird. Des Weiteren darf das Volumen/die Fläche je Bundesland 10 Quadratmeter/75 Kubikmeter nicht überschreiten.
Es müssen mind. 3 Meter Abstand zum Nachbarsgrundstück eingehalten werden. Aber auch hier kann es Ausnahmen geben, wenn zum Beispiel Ihr Nachbar eine schriftliche Genehmigung erteilt.
Tipp:
Ganz auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bereits vor dem Kauf bei Ihrem Bauamt anfragen, ob Sie eine Genehmigung für Ihr Wunschmodell und die geplante Nutzung benötigen. Eine solche Voranfrage kostet nichts und schafft Klarheit.
